Erklärung zur Barrierefreiheit
Für den Kundenbereich unter dashboard.kestrel.nrw.
Wir möchten, dass alle Kundinnen und Kunden den Kundenbereich ohne Hürden nutzen können — unabhängig von Seheinschränkungen, motorischen Einschränkungen oder der Bedienung per Tastatur. Grundlage ist der Standard WCAG 2.1 auf Stufe AA, an dem sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) orientiert.
Stand der Vereinbarkeit
Der Kundenbereich ist nach unserer Einschätzung weitgehend mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Diese Einschätzung beruht auf einer eigenen Prüfung, nicht auf einem externen Audit oder einer Zertifizierung.
Bekannte Einschränkungen
- Rechnungen werden als PDF von unserem Abrechnungssystem erzeugt. Diese Dateien sind nicht in jedem Fall vollständig für Screenreader ausgezeichnet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Inhalte in einer barrierefreien Form zur Verfügung.
- Einzelne Bereiche laden Inhalte nach dem Seitenaufbau nach. Wir kündigen solche Änderungen für Screenreader an, in seltenen Fällen kann eine Aktualisierung überhört werden.
- Der QR-Code zur Einrichtung der Zwei-Faktor-Anmeldung ist ein Bild. Der zugehörige Schlüssel steht als Text daneben und lässt sich manuell eingeben.
Wir arbeiten laufend daran, diese Punkte zu beheben.
Barrieren melden
Ist Ihnen eine Hürde begegnet, die hier nicht genannt ist? Schreiben Sie uns kurz, was nicht funktioniert hat und womit Sie den Kundenbereich bedienen (z. B. Screenreader, nur Tastatur, Vergrößerung). Wir melden uns persönlich und bessern zeitnah nach.
E-Mail: mail@kestrel.nrw
Durchsetzung
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder wenden. Wir nennen Ihnen auf Anfrage die für Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. September 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen am Kundenbereich überprüft.